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19.04.2024:

Stadt prüft Standsicherheit von Grabmalen

Ab Montag, 6. Mai, prüft eine Fachfirma im Auftrag des städtischen Garten- und Friedhofsamts die Standsicherheit von Grabsteinen auf den städtischen Friedhöfen.

Bei Grabmalen, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden die Nutzungsberechtigten benachrichtigt und aufgefordert, die festgestellten Mängel unverzüglich auf ihre Kosten fachgerecht beseitigen zu lassen. Gleichzeitig wird der Grabstein mit einem Warnaufkleber markiert. Ist das Grabmal umsturzgefährdet, wird es von den städtischen Mitarbeitern gesichert bzw. umgelegt.

Die Friedhofsverwaltung bittet um Beachtung und Verständnis.

 

Hintergrund

Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft für Friedhöfe und Krematorien müssen Grabmale und sonstige bauliche Anlagen einmal jährlich nach einem festgelegten Verfahren auf ihre Standfestigkeit überprüft werden.

Immer wieder kommt es vor, dass Grabsteine umstürzen und dadurch erhebliche Schäden verursacht werden. Der Grund dafür kann eine mangelhafte Verdübelung zwischen Grabmal und Sockel sein. Darüber hinaus kann die Standfestigkeit nachträglich durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs nach dem Zusammenbrechen des Sarges verloren gehen.

Die Grabmalüberprüfung wird mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät vorgenommen. Dabei wird der Grabstein mit dem Prüfgerät am oberen Ende der Breitseite mit einer Druckkraft von 300 Newton (das entspricht etwa 30 kg) belastet. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen.

Gemäß § 37 Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Aschaffenburg vom 02.07.2018 haften Nutzungsberechtigte von Grabstellen für Schäden, die durch das Umfallen des eigenen Grabsteins an Personen oder Sachen entstehen.

Die Überprüfung der Standfestigkeit durch die Kommune trägt im Sinne der Nutzungsberechtigten dazu bei, solche Unfälle zu vermeiden.