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Bürgerbegehren / Bürgerentscheid

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind Instrumente, mit denen man sich auf kommunaler Ebene in den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess einmischen kann. Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Stadtrates über eine Angelegenheit der Stadt selbst entscheiden (Bürgerentscheid).

Beim Bürgerbegehren tragen sich alle diejenigen in Unterschriftenlisten ein, die möchten, dass ein Bürgerentscheid stattfindet. Beim Bürgerentscheid gehen die Bürgerinnen und Bürger – ähnlich einer Wahl – zu den Abstimmungslokalen und geben ihre Stimme ab.

Sonderfall Stadtratsbegehren
Manchmal sind die örtlichen Politiker der Meinung, dass die Bevölkerung über eine Streitfrage abstimmen sollte. Sie beschließen dann von sich aus, einen Bürgerentscheid durchzuführen; man nennt diese Vorgang »Ratsbegehren«. Ratsbegehren sind jedoch nur in einigen Bundesländern möglich, zum Beispiel in Bayern. Der Stadtrat muss in Bayern mit einfacher Mehrheit die Durchführung des Bürgerentscheids beschließen.

Im Normalfall findet erst ein Bürgerbegehren statt, dann folgt der Bürgerentscheid.