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Bürgerfragestunde

§ 36 der Geschäftsordnung des Stadtrates regelt die Bürgerfragestunde. Auf Einladung des Oberbürgermeisters finden in der Regel viermal jährlich Bürgerfragestunden vor den Sitzungen des Stadtrates statt. Den Vorsitz in der Bürgerfragestunde führt der Oberbürgermeister.

Sie dauert eine Stunde. In der Bürgerfragestunde können Anfragen über kommunale Angelegenheiten gestellt werden, die in öffentlicher Sitzung behandelt werden können. Innerhalb dieser Gesprächsrunden, an der ebenfalls die Führungskräfte der Stadt Aschaffenburg teilnehmen, können Sie dem Oberbürgermeister Ihre Fragen stellen. Nach Möglichkeit sollen diese Anfragen sofort beantwortet werden. Ist dies nicht möglich, so werden sie schriftlich oder in der nächsten Bürgerfragestunde beantwortet. Das Wort können grundsätzlich nur Bürger und Bürgerinnen erhalten. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann in einer Bürgerfragestunde nicht mehr als zwei Angelegenheiten zur Sprache bringen.