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Förderprogramme

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Förderprogramme für Energiesparer

Energiesparen dient nicht nur dem Umweltschutz mit einer Reduzierung des umweltschädlichen Treibhausgases CO2 und der Schonung der Energieressourcen. Die ständig steigenden Energiepreise erfordern schon rein wirtschaftlich gesehen Sparmaßnahmen.
Zur Förderung der verschiedenen Wege zum Energiesparen haben Bund, Land und Stadt verschiedene Förderprogramme aufgelegt, z.B. für:

  • Wärmedämmung
  • Sonnenkollektoren
  • Energieberatung
  • Holzpellet-Öfen
  • Nahwärme
  • Wärmepumpen
  • Solarzellen (PV)
  • u.a.

Die Bundesregierung hatte ihr Förder-Versprechen eingehalten: deutlich verbesserte Kreditkonditionen für "Ökologischen Neubau" sowie energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Eine aktuelle Übersicht finden Sie im Faltblatt als pdf zum Download.

Förderung PV-Anlagen
  • Aschaffenburger Solar-Förderprogramm: Antragsstopp zum 14. August

    Das am 1. März 2023 gestartete PV-Förderprogramm der Stadt Aschaffenburg findet sehr großen Anklang. So konnten bislang über 210 Mini-Photovoltaikanlagen („Balkon-Anlagen“) und über 150 Photovoltaikanlagen der Größe über 1,5 kWp gefördert werden. Aufgrund der nochmals gestiegenen Anzahl an Förderanträgen sind die vom Stadtrat beschlossenen Fördermittel, inklusive der am 19. Juni 2023 überplanmäßigen Mittel, bereits jetzt nahezu aufgebraucht. Daher können ab dem 14. August 2023 neue Förderanträge nicht mehr angenommen werden.

    Der ursprünglich für Ende des Haushaltsjahres 2023 geplante Bericht, auf dessen Basis der Stadtrat über die Fortführung des Programms entscheidet, soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgezogen werden.

    Aufgrund der noch zur Verfügung stehenden Mittel können noch bis spätestens 13. August 2023 vollständige Anträge eingereicht werden. Die Bewilligung ist aber weiter abhängig von den vorhandenen Haushaltsmitteln und erfolgt nach Eingangszeitpunkt der Anträge.

    Laut Förderrichtlinie kann der Antrag erst nach der Inbetriebnahme eingereicht werden. Der Antrag ist vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Entscheidend ist das Eingangsdatum im Amt für Umwelt-und Verbraucherschutz und die Inbetriebnahme durch die AVG.

    Die Nachfrage nach Förderanträgen im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz übersteigt die ursprünglichen Prognosen um ein Vielfaches. Dies geht mit einer gesteigerten Kapazität von regionalen und überregionalen Solarteuren einher.

    Insgesamt wurde im bisherigen Förderzeitraum bereits Anlagen im Wert von 3 Millionen Euro fertig installiert und gefördert. Zusammen mit den sehr kleinen Mini-PV-Anlagen sind somit 1400 kWp Leistung auf 360 Standorten zusätzlich zu den schon vorhandenen Anlagen im Stadtgebiet verteilt. Ein weiteres Ziel des Förderprogramms, eine umfassende Beratung der Bürgerschaft, wurde ebenfalls erreicht.

    Stadt Aschaffenburg
    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
    Kommunaler Energiebeauftragter
    Pfaffengasse 11
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    06021 330-1491
    Email:
PV-Anlagen für Kinder-Tageseinrichtungen
  • PV-Förderprogramm der Stadt Aschaffenburg für Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet

    Kraft Stadtratsbeschluss fördert die Stadt Aschaffenburg Photovoltaikanlagen (PV) auf Kinder-Tageseinrichtungen (Kindergärten/-krippen/-horte). Hierbei liegt das Interesse in der Erweiterung der erneuerbaren Energien im Stadtgebiet, in der für Kinder und Familien, für die Energiewende und in der langfristigen finanziellen Entlastung der Träger von Kindereinrichtungen.

    Gefördert werden bis zu 10.000 € je PV-Anlage. Sowohl die Förderrichtlinien als auch die Antragsformulare finden Sie unten auf dieser Seite als pdf zum Download.

    Hinweise zur Finanzierung

    Die Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Photovoltaikanlagen wird durch das Finanzierungsprogram 270 der KfW mit einem zinsgünstigen Darlehen gefördert.

    Informationen finden Sie auf www.kfw.de und bei Ihrer Hausbank.