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Europäische Datenschutzgrundverordnung

DSGVO

Mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll das Datenschutzrecht innerhalb Europas vereinheitlicht werden, um dem Einzelnen mehr Kontrolle über seine Daten zu verschaffen. Entsprechend gelten künftig in allen EU-Staaten die gleichen Standards in Sachen Datenschutz, datenschutzrechtliche „Rückzugsräume“ innerhalb Europas wird es damit nicht mehr geben.

Stärkere Nutzerrechte

Künftig sollen Nutzer leichteren Zugang zu ihren Daten haben. Jeder hat damit das Recht zu erfahren, welche Daten über ihn gesammelt werden. Zudem wird der Nutzer Anspruch auf klare und leicht verständliche Informationen darüber haben, wer seine Daten zu welchem Zweck wie und wo verarbeitet.

Dazu gehört auch, dass der Nutzer künftig noch ausführlicher darüber informiert werden muss, wenn seine Daten gehackt wurden. Damit soll es dem Nutzer noch früher möglich sein, Maßnahmen zu seinem Schutz einzuleiten.

Personenbezogene Daten gehören dem Nutzer, nicht dem mit der Datenverarbeitung befassten Internetdienst. Dass diesem Grundsatz nicht immer Rechnung getragen wird, weiß jeder, der schon einmal versucht hat, Daten von einem Internetportal in ein anderes zu übertragen. Mit der neuen DSGVO wird der Nutzer das Recht haben, Daten von einem Internetanbieter zum anderen mitzunehmen.

Gestärkt wird außerdem das Recht des Nutzers auf Vergessen. Künftig wird es also für den Einzelnen leichter werden, einmal über ihn veröffentlichte Informationen löschen zu lassen.

Die europäische Datenschutzgrundverordnung