Direktsprung:

Sie befinden sich hier: Startseite, Bürger in Aschaffenburg, Bürgerservice, Staatsangehörigkeits­wesen, Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit,

Inhalt

Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis und Negativbescheinigung)

Im Ver­fah­ren zur Fest­stel­lung der deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit prüft die Stadt Aschaffenburg, als zuständige Behörde für Bürger der Stadt Aschaffenburg, ob Sie die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit be­sitzen.

Es wird er­mit­telt, wann und wo­durch Sie die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit er­wor­ben und ob Sie die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit nicht ver­lo­ren ha­ben. Kann die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit fest­ge­stellt wer­den, wird Ih­nen als Nach­weis ein Staatsangehörigkeitsausweis aus­ge­stellt.

Die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises wird in der Regel nur in Ausnahmefällen benötigt (z. B.diplomatischer Dienst).

Die Gebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 51€.

Auf An­trag kann auch fest­ge­stellt wer­den, dass die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit nicht be­steht. In die­sem Fal­le, wird ei­ne so ge­nann­te Negativbescheinigung aus­ge­stellt.

Die Gebühr für eine Negativbescheinigung beträgt 51€.

Der Antrag für die Feststellung der positiven Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) kann nur aus triftigem Grund erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns vorab in Verbindung. 

Seit 2020 haben wir keinen einigen Staatsangehörigkeitsausweis mehr aufgestellt.