Inhalt
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis und Negativbescheinigung)
Im Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit prüft die Stadt Aschaffenburg, als zuständige Behörde für Bürger der Stadt Aschaffenburg, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Es wird ermittelt, wann und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren haben. Kann die deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt werden, wird Ihnen als Nachweis ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises wird in der Regel nur in Ausnahmefällen benötigt (z. B.diplomatischer Dienst).
Die Gebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 51€.
Auf Antrag kann auch festgestellt werden, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besteht. In diesem Falle, wird eine so genannte Negativbescheinigung ausgestellt.
Die Gebühr für eine Negativbescheinigung beträgt 51€.
Links
Der Antrag für die Feststellung der positiven Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) kann nur aus triftigem Grund erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns vorab in Verbindung.