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Inhalt

Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis und Negativbescheinigung)

Im Ver­fah­ren zur Fest­stel­lung der deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit prüft die Stadt Aschaffenburg, als zuständige Behörde für Bürger der Stadt Aschaffenburg, ob Sie die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit be­sitzen.

Es wird er­mit­telt, wann und wo­durch Sie die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit er­wor­ben und ob Sie die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit nicht ver­lo­ren ha­ben. Kann die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit fest­ge­stellt wer­den, wird Ih­nen als Nach­weis ein Staatsangehörigkeitsausweis aus­ge­stellt.

Die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises wird in der Regel nur in Ausnahmefällen benötigt (z. B.diplomatischer Dienst).

Die Gebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 51€.

Auf An­trag kann auch fest­ge­stellt wer­den, dass die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit nicht be­steht. In die­sem Fal­le, wird ei­ne so ge­nann­te Negativbescheinigung aus­ge­stellt.

Die Gebühr für eine Negativbescheinigung beträgt 51€.

Der Antrag für die Feststellung der positiven Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) kann nur aus triftigem Grund erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns vorab in Verbindung.