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Behindertenfahrdienst
Der Behindertenfahrdienst soll schwerbehinderten Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen. Er fährt Sie zu Besuchen bei Verwandten und Freunden, zu Veranstaltungen, zum Einkaufen und zu Behörden. Der Bezirk Unterfranken übernimmt auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen in begrenztem Umfang die Kosten dieser Fahrten. Erforderlich ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG und B oder aG und H. Eine gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden.
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Amt für soziale Leistungen
Zimmer 137
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- 06021 330 1453
- Telefax:
- 06021 330 628