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Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - FQA (Heimaufsicht)
Aktuell gibt es in Aschaffenburg sieben Wohn- und Pflegeheime für Senioren, eine Wohngemeinschaft für jüngere Pflegebedürftige, ein Wohnheim für psychisch Langzeiterkrankte, vier Wohnheime und eine Wohntrainingsmaßnahme für geistig behinderte Erwachsene, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, ein Wohnheim für mehrfachbehinderte Erwachsene, die in entsprechenden Tagesförderstätten betreut werden, und ein Kurzzeitheim für mehrfachbehinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht – oder kurz gesagt FQA - leistet einen Beitrag dafür, die Lebensqualität der Menschen in allen diesen Einrichtungen, die dem Bayerischen Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (PfleWoqG) unterliegen, zu fördern und zu verbessern.
Die Verantwortung für die Lebensqualität der Menschen in den Einrichtungen und für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben liegt bei den Einrichtungen selbst.
Die Kernaufgabe der FQA ist die Begehung dieser Einrichtungen - turnusmäßig oder auch nach Beschwerden - mit einem multiprofessionellen Team. Dieses überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und zeigt den Einrichtungen Verbesserungspotentiale auf. Ggf. erlässt die FQA erforderliche Anordnungen.
Die Ergebnisse der turnusmäßigen und anlassbezogenen Begehungen werden in einem Prüfbericht zusammengefasst.
Der Prüfbericht stellt nur die Beurteilungen dar, die vom FQA-Team aufgrund der Erkenntnisse während der jeweiligen Einrichtungsbegehung getroffen wurden. Es handelt sich um Momentaufnahmen, die vor Allem auf Stichproben basieren.
Das FQA-Team versucht, die Lebensqualität, die die einzelnen Einrichtungen bieten, aus der Perspektive der Menschen, die dort leben, zu betrachten. Es berät die Einrichtungen kompetent und sieht sich als deren Partner im Qualitätsentwicklungsprozess.
Das FQA-Team besteht in der Regel aus einer Pflegefachkraft bzw. einem Sozialpädagogen/einer Sozialpädagogin, einem Amtsarzt/einer Amtsärztin und einer Verwaltungskraft.
Bei allem Bemühen um Objektivität beruhen die Prüfberichte naturgemäß teilweise auch auf subjektiven Eindrücken der Prüfer. Außerdem kann die FQA nur für die am Begehungstag geprüften Qualitätsbereiche eine Aussage treffen. Eine Gewähr für Vollständigkeit ist dabei nicht möglich. Das gilt ebenso für die allgemeinen Informationen über die geprüfte Einrichtung.
Um ein umfassendes und aktuelles Bild über eine Einrichtung zu erhalten, empfiehlt die FQA den Interessenten deshalb die Einrichtung zu besichtigen und Gespräche mit ihrer Leitung bzw. ihren Beschäftigten sowie den Bewohnerinnen und Bewohnern zu führen.
Wichtiger Hinweis:
Die Prüfberichte der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9.1.2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von turnusgemäßen (grundsätzlich einmal pro Jahr) sowie anlassbezogenen Überprüfungen der Einrichtungen durch die FQA. Das Fehlen eines veröffentlichten Prüfberichts bedeutet daher keineswegs, dass die betreffende Einrichtung nicht wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen von der FQA überprüft wurde.
Adresse
Amt für soziale Leistungen
Peter Edinger
Zimmer 202- Telefon:
- 06021 330 1724
- Telefax:
- 06021 330 628
- Email:
- peter.edinger@aschaffenburg.de
Adresse
Pflegeheime in Aschaffenburg
Eine Übersicht der Einrichtungen im Stadtgebiet von Aschaffenburg finden Sie hier.