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Inhalt

Beratungslehrer*innen

Erster Ansprechpartner der Eltern in Fragen der Ausbildung und Erziehung ihrer Kinder ist die Klassenleitung, danach auch die Schulleitung. Außerdem gibt es an allen Schulen auch Beratungslehrkräfte. Sie beraten Schüler*innen und Eltern zum Beispiel

  • bei der Wahl der Schullaufbahn;
  • bei der Wahl von Fächern und Ausbildungsrichtungen innerhalb einer Schulart;
  • bei der Entscheidung, welcher Schulabschluss angestrebt werden soll;
  • bei der Vorbereitung auf die Wahl eines späteren Berufs oder Studiums.

Die Beratungslehrkraft hilft bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten. Sie informiert auch über die Möglichkeit, von einer Schulart zur anderen oder einer Ausbildungsrichtung in eine andere zu wechseln.

Sie wird außerdem hinzugezogen

  • bei der Aufnahme in die Grundschule, d. h. bei der Frage nach einer vorschulischen Förderung, bei einer vorzeitigen Aufnahme oder einer Zurückstellung des Kindes;
  • bei der Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit Lernproblemen, Leistungshemmungen oder Sprachstörungen.

Die Sprechzeiten sind in den Schulen ausgehängt.
Zu Beginn jeden Schuljahres informieren die Schulen in einem Rundschreiben die Eltern über die zuständige Beratungslehrkraft.
(Quelle: Website Schulberatung Bayern)