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Inhalt

Wohnungsbauförderung und Finanzierungshilfen

Einfamilienhaus am Rosensee

Eigenwohnraumförderung

Die Errichtung oder der Erwerb eines Eigenheims können in folgenden Programmen in unterschiedlicher Weise gefördert werden. Wichtig ist, dass Sie sich vor dem Beginn Ihres Vorhabens bei der Stadt Aschaffenburg, - Bauordnungsamt -, Sachgebiet Wohnungswesen, über die für Sie in Betracht kommenden Fördermittel informieren und die entsprechenden Anträge stellen.

 

Bayerisches Wohnungsbauprogramm

Der Freistaat Bayern gewährt über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt im Bayerischen Wohnungsbauprogramm unter anderem befristet zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse für den Bau und Erwerb von Eigenwohnraum in der Form von

  • Einfamilienhäusern,
  • Zweifamilienhäusern (einschließlich darin befindlichen Mietwohnraums) und
  • Eigentumswohnungen.

Die Eigenwohnraumförderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm ist an Einkommensgrenzen gebunden, deren Höhe von der Zusammensetzung des zu fördernden Haushalts abhängt und die höher sind, als allgemein vermutet wird. Das Darlehen darf

  • beim Bau und Ersterwerb höchstens 30 % und
  • beim Zweiterwerb höchstens 40 %

der förderfähigen Kosten betragen und ist während der 15-jährigen Belegungsbindung des geförderten Objektes mit jährlich 0,50 % zu verzinsen.Die Höhe des Darlehens orientiert sich außerdem im Einzelfall an dem Einkommen der Familie, der Größe des Familienheimes bzw. der Eigentumswohnung und der Belastung die mit der Finanzierung verbunden ist. Die Fördermittel können in der Höhe bewilligt werden, die zur Erreichung einer dauerhaft tragbaren Belastung erforderlich ist. Haushalte mit Kindern erhalten zudem einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro je Kind, das Gleiche gilt, wenn die Geburt eines Kindes oder mehrerer Kinder aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Förderentscheidung zu erwarten ist. Die knappen Mittel reichen meist nicht aus, um alle Antragsteller berücksichtigen zu können. Daher richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben auch nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge.

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt fördert außerdem im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm mit Unterstützung des Freistaats Bayern und der KfW Förderbank den Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum in der Form von

  • Einfamilienhäusern,
  • Zweifamilienhäusern (nur die für den Antragsteller vorgesehene Wohnung) und
  • Eigentumswohnungen

durch ein für zehn Jahre um ca. 0,5 % - 1 % gegenüber dem Kapitalmarkt zinsverbilligtes Darlehen. Die Eigenwohnraumförderung im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm ist ebenfalls an Einkommensgrenzen gebunden. Das Darlehen darf höchstens 30 % der veranschlagten Gesamtkosten sowie maximal 100.000 Euro betragen.Werden in der Finanzierung keine Fördermittel des Bayerischen Wohnungsbauprogramms eingesetzt, wird im Rahmen der verfügbaren Mittel eine weitere Zinsverbilligung von 0,5 % gewährt. Dieses Darlehen wie auch das Darlehen aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm wird nachrangig im Grundbuch abgesichert.

Bei der persönlichen Vorsprache im Bauordnungsamt der Stadt Aschaffenburg sollten unbedingt unter anderem folgende Unterlagen vorgelegt werden: Angaben zum Objekt (Grundstücksgröße, Wohnfläche, Anzahl der Zimmer, Kaufpreiskosten), Einkommensnachweise (Bruttojahreseinkommen und monatliche Nettoeinkommen) und eine Aufstellung des Eigenkapitals.

Förderprogramm der Stadt Aschaffenburg

Die Stadt Aschaffenburg fördert daneben den Wohnungsbau mit Zuschüssen für kinderreiche Familien (ab 3 Kindern) und Familien mit behinderten Kindern. Der Baukostenzuschuss beträgt pro im Haushalt lebendem Kind, für welches auch Kindergeld bezogen wird, derzeit 5.000 €. Die Antragsberechtigung besteht nur innerhalb der nach den sozialen Wohnungsbauförderbestimmungen bestimmten Einkommens- und Fördergrenzen. Der Baukostenzuschuss ist daher mit der Bewilligung eines Darlehens im Bayerischen Wohnungsbauprogramm gekoppelt. Außerdem sind nur Ehepaare und Alleinstehende antragsberechtigt, die noch nie einen wesentlichen Grundbesitz oder Wohneigentum besessen haben. Der Baukostenzuschuss ist vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss bei derStadt Aschaffenburg - Bauordnungsamt - Sachgebiet Wohnungswesen -  zu beantragen. Hier werden Sie auch vor Antragstellung beraten. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Mittel begrenzt sind und sich deshalb Förderungseinschränkungen ergeben können.

KfW-Wohnungseigentumsprogramm

Die bundeseigene KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gewährt über die Hausbanken der Bauherren zinsvergünstigte Baudarlehen in verschiedenen Variationen mit Laufzeiten bis zu 30 Jahren und Zinsbindungsfristen von 5 bzw. 10 Jahren sowie tilgungsfreien Anlaufjahren von 2 bis 5 Jahren.

Zuschüsse

Von verschiedener Seite können auch für unterschiedliche Sonderbauteile gewährt werden. Als Beispiele können hier Solarkollektoren, Biomasseanlagen, Kleinwasserkraftwerke, Wärmepumpen und anderes genannt werden.

Förderung der Anpassung von Wohnraum an die Belange

von Menschen mit Behinderung

Der Staat fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehenden Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 €

Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen. Da die Mittel nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Als bauliche Maßnahmen kommen beispielsweise in Betracht:

  • der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen,
  • der Einbau eines Aufzugs, eines Treppenlifts oder einer Rampe für Rollstuhlfahrer
  • die Beseitigung von Barrieren innerhalb und außerhalb der Wohnung

Förderfähig sind die Gesamtkosten der baulichen Maßnahme. Für das leistungsfreie Darlehen wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1 % erhoben, der bei der Auszahlung einbehalten wird. Die Belegungsbindung beträgt fünf Jahre.

Kontakt
  • Bauordnungsamt
    Wohnungsbauförderung; Wohnungswesen; Submissionen
    Zimmer 502

    Telefon:
    06021 330 - 1250
    Telefax:
    06021 330 - 629

Die Fördermittel sind bei der Stadt Aschaffenburg - Bauordnungsamt - Sachgebiet Wohnungswesen - nach telefonischer Terminabsprache zu beantragen. Dort erhalten Sie auch nähere Auskünfte und Hilfe bei der Antragstellung.