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Europawahl am 09. Juni 2024
BRIEFWAHLUNTERLAGEN BIS FREITAG BEANTRAGEN
Briefwahlunterlagen für die Europawahl können beim Wahlamt der Stadt Aschaffenburg noch bis Freitag, 7. Juni, 18 Uhr beantragt werden. Wegen der Postlaufzeiten sollen die Unterlagen möglichst persönlich im Wahlamt, im Sitzungssaalgebäude des Rathauses, Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg, abgeholt werden. Eine rechtzeitige Postzustellung ist ab sofort nicht mehr gewährleistet.
Briefwahlunterlagen beantragt jedoch nicht erhalten?
Wer bereits Briefwahlunterlagen beantragt hat und sie noch nicht mit der Post erhalten hat, soll möglichst noch die Postzustellungen am Donnerstag und Freitag abwarten. Sollten dann die Briefwahlunterlagen noch immer nicht zugegangen sin, kann man sich am Freitag noch bis 18 Uhr oder am Samstag zwischen 8 und 12 Uhr an das Wahlamt wenden und dort eidesstattlich versichern, die Briefwahlunterlagen nicht erhalten zu haben. In diesem Fall können dann Ersatzbriefwahlunterlagen ausgestellt werden. Später eingehende Mitteilungen über nicht zugegangene Briefwahlunterlagen können auf Grund gesetzlicher Vorgaben und aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.
Informationen über das Wahlrecht
Wer ist Wahlberechtigt?
1. Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Aschaffenburg
Wahlberechtigung nach § 6 Absatz 1 Europawahlgesetz (EuWG)Deutsche Staatsbürger dürfen an der Europawahl am 09. Juni 2024 teilnehmen.
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen:- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- und seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnen.
In einem Wahllokal der Stadt Aschaffenburg oder per Briefwahl bei der Stadt Aschaffenburg dürfen nur personen wählen, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Aschaffenburg eingetragen sind.
In das Wahlverzeichnis werden Sie automatisch eingetragen, wenn Sie am Stichtag, den 28.04.2024, für die Hauptwohnung in Aschaffenburg gemeldet sind und alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
1.a. Deutsche Staatsangehörige, die sich nach dem 28.04.2024 in Aschaffenburg angemeldet haben (Zugezogen aus einer anderen deutschen Gemeinde)
Sie sind bereits im Wählerverzeichnis Ihrer Zuzugsgemeinde im Wählerverzeichnis eingetragen?
Auf Antrag können Sie in das Wählerverzeichnis der Stadt Aschaffenburg aufgenommen. Der Antrag muss bis zum 19.05.2024 bei der Stadt Aschaffenburg gestellt werden.
Anderenfalls bleiben Sie im Wählerverzeichnis der anderen Gemeinde und können dort Briefwahlunterlagen beantragen.
Antrag zur Aufnahme in Wählerverzeichnis (PDF | 8 KB)Antragsfrist bis zum 19.05.2024!
Wenn Sie bereits in einem Wählerverzeichnis in deutschland geführt werden und nun nach Aschaffenburg nach dem 28.04.2024 nach Aschaffenburg gezogen sind bzw. sich nach diese Datum angemeldet haben. (Anmeldedatum im Meldeamt)2. EU-Bürger / Unionsbürger
Wahlberechtigt sind auch Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger / EU-Bürger) mit Wohnsitz in Aschaffenburg.
Hierzu benötigen Sie einen Antrag.
Hinweise für Unionsbürgerweitere wichtige Informationen und Anträge für Unionsbürger
3. Auslandsdeutsche
Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland (Auslandsdeutsche).
Hierzu benötigen Sie einen Antrag.
Hinweise für Auslandsdeutsche
weitere wichtige Informationen und Anträge für Auslandsdeutsche
WAHLORT / STIMMBEZIRKE UND WAHLLOKALE der Stadt Aschaffenburg
In welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können, finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Sie können auch im Straßenverzeichnis (PDF / ca. 439 KB) oder im Stimmbezirksverzeichnis (PDF / ca. 422 KB) nachschauen.Wahllokale auf der Landkarte ansehen: Karte der Wahllokale
Aufgrund von Bauarbeiten wurden für die Europawahl am 09.06.2024 folgende Änderungen im Vergleich zu den Vorjahren vorgenommen:
Die Wahllokale Nrn. 15 und 16 der Schönbergschule sind in der Schillerschule untergebracht.
Das Wahllokal Nr. 10 der Grünewaldschule ist in der städtischen Musikschule untergebracht.WAHLBENACHRICHTIGUNG
Sie erhalten einen Wahlbenachrichtigungsbrief, nicht wie in den Vorjahren eine Wahlbenachrichtigungskarte.
Wer bis zum 19.05.2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.Briefwahl
BITTE BERÜCKSICHTIGEN SIE:
DIE POSTZUSTELLUNG KANN AB VERSAND BIS ZU SECHS WERKTAGE DAUERN.
SIE HABEN FOLGENDE MÖGLICHKEITEN UM DIE BRIEFWAHLUNTERLAGEN ANZUFORDERN:- QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
- per Online-Formular (ca. ab 06.05.2024 bis zum 04.06.2024, 12 Uhr)
Hierfür benötigen Sie die Wählerverzeichnisnummer, diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung!
Eine längere Online-Beantragung ist nicht möglich, da nicht gewährleistet werden kann, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig per Post zugestellt werden.
- schriftlich: "Antrag Briefwahl" - Mustervordruck - Antrag für Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen (PDF / 124 KB)
- mit Hilfe des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (ausgefüllt und unterschrieben an die angegebene Adresse schicken),
- per Fax – 06021 / 330 626,
- per E-Mail – wahlamt@aschaffenburg.de -
(Bitte achten Sie selbst auf den Datenschutz, E-Mail ist kein sicherer Kommunikationsweg!)
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
- persönlich vor Ort
(Sitzungssaalgebäude, Erdgeschoss, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg)
Öffnungszeiten: voraussichtlich ab dem 06.05.2024
Montag & Mittwoch 8 bis 16 Uhr
Dienstag & Donnerstag 8 bis 17:30 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
(am 07.06.2024 bis 18 Uhr - allerletzte Möglichkeit!)
Jeder kann nur für sich selbst einen Antrag stellen. Wer für jemand anderen einen Antrag stellt, muss eine schriftliche Vollmacht, eine Generalvollmacht (von einem Notar beglaubigt) oder einen Betreuungsausweis (vom Amtsgericht ausgestellt) vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich. Bitte beide Ausweise nicht vergessen.
Alle Wahlbriefe müssen bis zum 09. Juni.2024, 18 Uhr
- beim Wahlamt der Stadt Aschaffenburg oder
- im Briefkasten am Rathaus, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg
eingegangen sein.
Wie funktioniert die Briefwahl? Schauen Sie einfach rein!!
- QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
Bekanntmachungen
Bekanntmachung - Einsichtnahme in Wählerverzeichnis (PDF | 16 KB)
Bekanntmachung zur Wahlwerbung an Wahllokalen (PDF | 109 KB)
Bekanntmachung Repräsentatives Wahllokal (PDF | 6 KB)Das Wahllokal Nr. 10 wurde vom Bundeswahlleiter als repräsentativer Auswahlbezirk ausgewählt.
Adressen, Rechtsgrundlagen und Fristen
Stadt Aschaffenburg
Wahlen
Zimmer Großer Sitzungssaal
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- +49 6021 330 - 1220
- Email:
- wahlamt@aschaffenburg.de
Stadt Aschaffenburg
Wahlamt
Herr Alexei Baum
Zimmer 145
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- +49 6021 - 330 - 1533
- Telefax:
- +49 6021 - 330 - 626
- Email:
- wahlamt@aschaffenburg.de
- Internet:
- www.aschaffenburg.de
Rechtsgrundlagen, Wahlleiter, Wahlkreise, Termine und Fristen
Die Rechtsgrundlagen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Bundeswahlleiterin:Zuständige Wahlorgane
- Bundeswahlleiterin (Bundesgebiet)
- Landeswahlleitung (Gesamtbayerische Ebene)
- Kreiswahlleitungen (Stimmkreisebene)
weitere Relevante Links
"Wahlkreise"
Termine und Fristen