Inhalt
Verpflichtungserklärung
Sie möchten Freunde oder Verwandte aus dem Ausland zu einem Besuch nach Deutschland einladen? Sind Ihre Gäste visumspflichtig, ist hierfür zur Antragstellung bei einer deutschen Auslandsvertretung in der Regel die Vorlage einer Verpflichtungserklärung notwendig.
Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich zur Übernahme der Kosten, die öffentlichen Stellen durch den Aufenthalt Ihres Gastes in Deutschland entstehen. Insbesondere handelt es sich hierbei um die Kosten des Lebensunterhaltes, der Unterbringung, der Versorgung im Krankheitsfall sowie ggf. die Kosten, die bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht nach Ablauf des Visums entstehen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt einen groben Richtwert des durchschnittlichen Nettoeinkommens (ohne Kindergeld) an, welches zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung (Kurzaufenthalt/Besuchervisum) benötigt wird. |
Die Angaben in der Tabelle vermitteln keinen Rechtsanspruch. Im Einzelfall kann es zu Abweichungen kommen.
Eine Berufung auf diese Tabelle im Antragsverfahren ist nicht möglich !
durchschnittliches Nettoeinkommen | ||||
1 Gast | 2 Gäste | 3 Gäste | 4 Gäste | |
Alleinstehende Person | 1.900 € | 2.250 € | 2.600 € | 2.950 € |
Ehepaar ohne Kinder oder Alleinstehend + 1 Kind | 2.600 € | 3.100 € | 3.600 € | 4.100 € |
Ehepaar + 1 Kind oder Alleinstehend + 2 Kinder | 3.100 € | 3.700 € | 4.300 € | 4.600 € |
Ehepaar + 2 Kinder oder Alleinstehend + 3 Kinder | 3.600 € | 4.350 € | 4.600 € | 4.850 € |
Ehepaar + 3 Kinder oder Alleinstehend + 4 Kinder | 4.350 € | 4.600 € | 4.850 € | 5.100 € |
Hinweise:
- Kindergeldleistungen oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (inklusive Wohngeld), können nicht angerechnet werden. - Reicht ein Einkommen alleine nicht aus, können sich Eheleute zusammen verpflichten, wenn ein Einkommen einen Betrag von 1.400 € deutlich übersteigt. |