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Verpflichtungserklärung
Sie möchten Freunde oder Verwandte aus dem Ausland zu einem Besuch nach Deutschland einladen? Sind Ihre Gäste visumspflichtig, ist hierfür zur Antragstellung bei einer deutschen Auslandsvertretung in der Regel die Vorlage einer Verpflichtungserklärung notwendig.
Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich zur Übernahme der Kosten, die öffentlichen Stellen durch den Aufenthalt Ihres Gastes in Deutschland entstehen. Insbesondere handelt es sich hierbei um die Kosten des Lebensunterhaltes, der Unterbringung, der Versorgung im Krankheitsfall sowie ggf. die Kosten, die bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht nach Ablauf des Visums entstehen.