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Berichtigung oder Änderung von Fahrzeugpapieren bei Umzug, Namens- oder techn. Änderung
Berichtigung von Fahrzeugpapieren bei Umzug
Wenn Sie umziehen, müssen Ihre Fahrzeugpapiere berichtigt werden (Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – die Zulassungs-bescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss in diesem Fall nicht mit vorgelegt werden). Auf Wunsch kann ein neues amtliches Kennzeichen zugeteilt werden (dann ist die Vorlage von Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II und den bisherigen Kennzeichen erforderlich!). Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist auch ohne persönliche Vorsprache über die Online Zulassungsbehörde möglich.
Eine Fremdkennzeichenbeibehaltung kann bei bereits außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen nicht erfolgen. In diesen Fällen ist ein neues amtliches Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks zu beantragen.
Die Ummeldung Ihres Fahrzeuges kann im Bürgerservicebüro zusammen mit der Änderung im Melderegister sowie der Änderung Ihres Personalausweises vorgenommen werden.
Notwendige Unterlagen
Soweit Sie innerhalb von Aschaffenburg umziehen und Ihr Fahrzeug bereits bisher in Aschaffenburg angemeldet war, legen Sie uns bitte folgende Unterlagen vor:
- gültiges Ausweisdokument im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bescheinigung über gültige Haupt- und Abgasuntersuchung im Original
Bei einem Zuzug nach Aschaffenburg benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Kennzeichenwechsel)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (nur bei Kennzeichenwechsel)
- Kennzeichenschilder (nur bei Kennzeichenwechsel)
Hinweise / Formulare
Wunschkennzeichen können Sie im Internet reservieren.
Informationen zur Berichtigung von Fahrzeugpapieren bei Namensänderung oder bei technischen Änderungen finden Sie unter nachfolgenden Links: