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Amtliche Bekanntmachungen
Naturschutzrecht
Unterschutzstellung der Krim-Linde am alten Gailbacher Kirchplatz als Naturdenkmal
In der Sitzung des Stadtrats vom 01.07.2024 wurde der Erlass der Rechtsverordnung zur Unterschutzstellung der „Krim-Linde am alten Gailbacher Kirchplatz“ als Naturdenkmal gemäß § 28 Bundesnaturschutzgesetz beschlossen.
Die Verordnung sowie die dazugehörige Anlage sind über untenstehenden LinkLink einsehbar.
Zudem kann die Verordnung während der allgemeinen Servicezeiten im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, Pfaffengasse 11, Zimmer 004 eingesehen werden.
Aschaffenburg, den 12.07.2024
Stadt AschaffenburgJürgen Herzing
OberbürgermeisterEntwurf der Verordnung inklusive Anlage zur Unterschutzstellung der Krim-Linde
Wasserrecht
Ankündigung der vorgesehenen Unterhaltungsmaßnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg am Gewässer (II. Ordnung) Aschaff
Amtliche Bekanntmachung im Auftrag des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg
Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg möchte auch im Jahr 2024 Unterhaltungsmaßnahmen an der Aschaff (Gewässer II. Ordnung) durchführen. Die Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Jahr 2024, wobei Schonzeiten und ökologische Belange berücksichtigt werden. Zu den Unterhaltungsarbeiten gehören das Freimachen des normalen Abflussquerschnittes der Gewässer, die Verjüngung des Gehölzbestandes und Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht (auf Stock setzen und vereinzelte Baumfällungen des alten Bestandes), die Pflege des bestehenden Bewuchses, Neuanpflanzungen, Arbeiten zur Verbesserung der Durchgängigkeit der Gewässer, sowie kleinere Räumungsarbeiten zur Verbesserung des Hochwasserabflusses. ....