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Amtliche Bekanntmachungen

Naturschutzrecht
  • Unterschutzstellung der Krim-Linde am alten Gailbacher Kirchplatz als Naturdenkmal

    In der Sitzung des Stadtrats vom 01.07.2024 wurde der Erlass der Rechtsverordnung zur Unterschutzstellung der „Krim-Linde am alten Gailbacher Kirchplatz“ als Naturdenkmal gemäß § 28 Bundesnaturschutzgesetz beschlossen.

    Die Verordnung sowie die dazugehörige Anlage sind über untenstehenden LinkLink einsehbar.

    Zudem kann die Verordnung während der allgemeinen Servicezeiten im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, Pfaffengasse 11, Zimmer 004 eingesehen werden.

    Aschaffenburg, den 12.07.2024
    Stadt Aschaffenburg

    Jürgen Herzing
    Oberbürgermeister

Wasserrecht
  • Ankündigung der vorgesehenen Unterhaltungsmaßnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg am Gewässer (II. Ordnung) Aschaff

    Amtliche Bekanntmachung im Auftrag des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg

    Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg möchte auch im Jahr 2024 Unterhaltungsmaßnahmen an der Aschaff (Gewässer II. Ordnung) durchführen. Die Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Jahr 2024, wobei Schonzeiten und ökologische Belange berücksichtigt werden. Zu den Unterhaltungsarbeiten gehören das Freimachen des normalen Abflussquerschnittes der Gewässer, die Verjüngung des Gehölzbestandes und Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht (auf Stock setzen und vereinzelte Baumfällungen des alten Bestandes), die Pflege des bestehenden Bewuchses, Neuanpflanzungen, Arbeiten zur Verbesserung der Durchgängigkeit der Gewässer, sowie kleinere Räumungsarbeiten zur Verbesserung des Hochwasserabflusses.  ....