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Inhalt

Amtliche Bekanntmachungen

Naturschutzrecht
  • Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt: Information über das FFH-Artenmonitoring von 2025 bis 2028

    Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genannter Ziele.

    Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Das Monitoring der Insekten-, Pflanzen-, Amphibien,- Reptilien- und Muschelarten erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.

    In der Stadt Aschaffenburg befinden sich in den Gemarkungen Aschaffenburg und Schweinheim mehrere Probeflächen einer oder mehrerer der genannten Artengruppen. Die Lagepläne der Probeflächen können online unter untenstehenden Links eingesehen werden.

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Landschaftspflege
  •  Luftbild vom Bereich um den Ludwigstempel

    Bischberg-Terrassen und Ludwigstempel (Gemarkung Schweinheim und Obernau); Luftbild aus FinView

    Beseitigung von Pflanzenaufwuchs in der Stadt Aschaffenburg

    Die Stadt Aschaffenburg – Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz / untere Naturschutzbehörde – beabsichtigt 2024/2025 Pflegemaßnahmen durchzuführen.

    Diese Maßnahmen umfassen das Entbuschen und Mähen von Flächen sowie die Beseitigung von Problempflanzen.

    Betroffen sind die Grundstücke mit den folgenden Flurnummern (teilweise als Teilfläche):

    Gemarkung Aschaffenburg:

    4894, 4895, 4896, 4899, 4900, 4901, 5431, 5431/2, 5431/3, 5431/4, 5432, 5437/3

    Gemarkung Schweinheim:

    1000, 3679, 3680, 3681, 3709, 3715, 3716, 3718, 3719, 3720, 4333, 4334, 4336/1, 4337/1, 4338/1, 4339, 4340, 4341, 9151/2, 9151/3, 9152, 9153, 9155, 9155/2, 9154, 9154/2, 9169/2, 9171

    Gemarkung Obernau:

    5006

    Falls bis 11.10.2024 keine Einwendungen erhoben wurden, geht die Stadt Aschaffenburg von einer Zustimmung seitens der Grundstückseigentümer aus.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Aschaffenburg – Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz / untere Naturschutzbehörde, Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg.

     

    Aschaffenburg, 16.09.2024
    Stadt Aschaffenburg

     

    Jürgen Herzing
    Oberbürgermeister

     

     

    Stadt Aschaffenburg
    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
    Naturschutz
    Helena Bachmann

    Telefon:
    +49 6021 330 - 1311
    Email:
Wasserrecht
  • Ankündigung der vorgesehenen Unterhaltungsmaßnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg am Gewässer (II. Ordnung) Aschaff

    Amtliche Bekanntmachung im Auftrag des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg

    Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg möchte auch im Jahr 2024 Unterhaltungsmaßnahmen an der Aschaff (Gewässer II. Ordnung) durchführen. Die Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Jahr 2024, wobei Schonzeiten und ökologische Belange berücksichtigt werden. Zu den Unterhaltungsarbeiten gehören das Freimachen des normalen Abflussquerschnittes der Gewässer, die Verjüngung des Gehölzbestandes und Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht (auf Stock setzen und vereinzelte Baumfällungen des alten Bestandes), die Pflege des bestehenden Bewuchses, Neuanpflanzungen, Arbeiten zur Verbesserung der Durchgängigkeit der Gewässer, sowie kleinere Räumungsarbeiten zur Verbesserung des Hochwasserabflusses.  ....