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Inhalt

Amtliche Bekanntmachungen

Wasserrecht
  • Ankündigung der vorgesehenen Unterhaltungsmaßnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg am Gewässer (II. Ordnung) Aschaff

    Amtliche Bekanntmachung im Auftrag des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg

    Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg möchte auch im Jahr 2024 Unterhaltungsmaßnahmen an der Aschaff (Gewässer II. Ordnung) durchführen. Die Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Jahr 2024, wobei Schonzeiten und ökologische Belange berücksichtigt werden. Zu den Unterhaltungsarbeiten gehören das Freimachen des normalen Abflussquerschnittes der Gewässer, die Verjüngung des Gehölzbestandes und Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht (auf Stock setzen und vereinzelte Baumfällungen des alten Bestandes), die Pflege des bestehenden Bewuchses, Neuanpflanzungen, Arbeiten zur Verbesserung der Durchgängigkeit der Gewässer, sowie kleinere Räumungsarbeiten zur Verbesserung des Hochwasserabflusses.  ....

Naturschutzrecht
  • Unterschutzstellung der Krim-Linde am alten Gailbacher Kirchplatz als Naturdenkmal

    Die Stadt Aschaffenburg beabsichtigt, durch den Erlass einer Rechtsverordnung eine Krim-Linde im Stadtteil Gailbach unter der Bezeichnung „Krim-Linde am alten Gailbacher Kirchplatz“ als Naturdenkmal nach § 28 Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz zu stellen. Die Krim-Linde befindet sich auf der Fl.-Nr. 1000, Gem. Gailbach. Zur Sicherung des Naturdenkmals erstreckt sich der Schutz auch auf die Umgebung der Linde im Bereich der Kronentraufe zuzüglich eines Umkreises von 1,50 Meter um den Kronentraufbereich auf den Fl-Nrn. 1000, 1068 und 1413/5, Gem. Gailbach.

    Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 04.03.2024 bis einschließlich 05.04.2024 während der allgemeinen Servicezeiten im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, Pfaffengasse 11, Zimmer 004 zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen stehen alternativ auch über untenstehenden Link zur Verfügung.

    Etwaige Einwendungen, Bedenken und Anregungen zur Verordnung sind bis zum Ende der Auslegungsfrist (bis einschließlich 05.04.2024) bei der Stadt Aschaffenburg – Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz – schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

    Aschaffenburg, den 23.02.2024
    Stadt Aschaffenburg

    Jürgen Herzing, Oberbürgermeister