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Amtliche Bekanntmachungen
Landschaftspflege
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Bischberg-Terrassen und Ludwigstempel (Gemarkung Schweinheim und Obernau); Luftbild aus FinView
Beseitigung von Pflanzenaufwuchs in der Stadt Aschaffenburg
Die Stadt Aschaffenburg – Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz / untere Naturschutzbehörde – beabsichtigt 2024/2025 Pflegemaßnahmen durchzuführen.
Diese Maßnahmen umfassen das Entbuschen und Mähen von Flächen sowie die Beseitigung von Problempflanzen.
Betroffen sind die Grundstücke mit den folgenden Flurnummern (teilweise als Teilfläche):
Gemarkung Aschaffenburg:
4894, 4895, 4896, 4899, 4900, 4901, 5431, 5431/2, 5431/3, 5431/4, 5432, 5437/3
Gemarkung Schweinheim:
1000, 3679, 3680, 3681, 3709, 3715, 3716, 3718, 3719, 3720, 4333, 4334, 4336/1, 4337/1, 4338/1, 4339, 4340, 4341, 9151/2, 9151/3, 9152, 9153, 9155, 9155/2, 9154, 9154/2, 9169/2, 9171
Gemarkung Obernau:
5006
Falls bis 11.10.2024 keine Einwendungen erhoben wurden, geht die Stadt Aschaffenburg von einer Zustimmung seitens der Grundstückseigentümer aus.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Aschaffenburg – Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz / untere Naturschutzbehörde, Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg.
Aschaffenburg, 16.09.2024
Stadt AschaffenburgJürgen Herzing
OberbürgermeisterText der Bekanntmachung mit Luftbildern (PDF | 249 KB)
Stadt Aschaffenburg
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Naturschutz
Helena Bachmann- Telefon:
- +49 6021 330 - 1311
- Email:
- helena.bachmann@aschaffenburg.de
Wasserrecht
Ankündigung der vorgesehenen Unterhaltungsmaßnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg am Gewässer (II. Ordnung) Aschaff
Amtliche Bekanntmachung im Auftrag des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg
Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg möchte auch im Jahr 2024 Unterhaltungsmaßnahmen an der Aschaff (Gewässer II. Ordnung) durchführen. Die Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Jahr 2024, wobei Schonzeiten und ökologische Belange berücksichtigt werden. Zu den Unterhaltungsarbeiten gehören das Freimachen des normalen Abflussquerschnittes der Gewässer, die Verjüngung des Gehölzbestandes und Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht (auf Stock setzen und vereinzelte Baumfällungen des alten Bestandes), die Pflege des bestehenden Bewuchses, Neuanpflanzungen, Arbeiten zur Verbesserung der Durchgängigkeit der Gewässer, sowie kleinere Räumungsarbeiten zur Verbesserung des Hochwasserabflusses. ....