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Europawahl am 09. Juni 2024

Informationen über das Wahlrecht
  • Wer ist Wahlberechtigt?

    1. Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Aschaffenburg
    Wahlberechtigung nach § 6 Absatz 1 Europawahlgesetz (EuWG)

    Deutsche Staatsbürger dürfen an der Europawahl am 09. Juni 2024 teilnehmen.
    Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 16. Lebensjahr vollendet haben, 
    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, 
    • und seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnen.

    In einem Wahllokal der Stadt Aschaffenburg oder per Briefwahl bei der Stadt Aschaffenburg dürfen nur personen wählen, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Aschaffenburg eingetragen sind. 

    In das Wahlverzeichnis werden Sie automatisch eingetragen, wenn Sie am Stichtag, den 28.04.2024, für die Hauptwohnung in Aschaffenburg gemeldet sind und alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen. 

  • 2. EU-Bürger / Unionsbürger

    Wahlberechtigt sind auch Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger / EU-Bürger) mit Wohnsitz in Aschaffenburg.

    Hierzu benötigen Sie einen Antrag. 

  • 3. Auslandsdeutsche

    Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland (Auslandsdeutsche).

    Hierzu benötigen Sie einen Antrag.

    weitere wichtige Informationen und Anträge für Auslandsdeutsche

  • WAHLORT / STIMMBEZIRKE UND WAHLLOKALE der Stadt Aschaffenburg

    In welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können, finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

    Sie können auch im Straßenverzeichnis (PDF / ca. 439 KB) oder im Stimmbezirksverzeichnis (PDF / ca. 422 KB) nachschauen.

    Wahllokale auf der Landkarte ansehen: Karte der Wahllokale

     

    Aufgrund von Bauarbeiten wurden für die Europawahl am 09.06.2024 folgende Änderungen im Vergleich zu den Vorjahren vorgenommen:

    Die Wahllokale Nrn. 15 und 16 der Schönbergschule sind in der Schillerschule untergebracht. 
    Das Wahllokal Nr. 10 der Grünewaldschule ist in der städtischen Musikschule untergebracht. 

    WAHLBENACHRICHTIGUNG

    Sie erhalten einen Wahlbenachrichtigungsbriefnicht wie in den Vorjahren eine Wahlbenachrichtigungskarte.

    Wer bis zum 19.05.2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

  • Briefwahl

    BITTE BERÜCKSICHTIGEN SIE:
    DIE POSTZUSTELLUNG KANN AB VERSAND BIS ZU SECHS WERKTAGE DAUERN.

    SIE HABEN FOLGENDE MÖGLICHKEITEN UM DIE BRIEFWAHLUNTERLAGEN ANZUFORDERN:

    • QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
       
    • per Online-Formular (ca. ab 06.05.2024 bis zum 04.06.2024, 12 Uhr)
      Hierfür benötigen Sie die Wählerverzeichnisnummer, diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung!
      Eine längere Online-Beantragung ist nicht möglich, da nicht gewährleistet werden kann, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig per Post zugestellt werden.
       
    •  schriftlich"Antrag Briefwahl" - Mustervordruck - Antrag für Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen (PDF / 124 KB)
      - mit Hilfe des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (ausgefüllt und unterschrieben an die angegebene Adresse schicken),
      - per Fax – 06021 / 330 626,
      - per E-Mail – wahlamt@aschaffenburg.de - 
      (Bitte achten Sie selbst auf den Datenschutz, E-Mail ist kein sicherer Kommunikationsweg!)
      Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
       
    • persönlich vor Ort
      (Sitzungssaalgebäude, Erdgeschoss, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg)
      Öffnungszeiten: voraussichtlich ab dem 06.05.2024
      Montag & Mittwoch            8 bis 16 Uhr
      Dienstag & Donnerstag     8 bis 17:30 Uhr
      Freitag                               8 bis 13 Uhr
      (am 07.06.2024 bis 18 Uhr - allerletzte Möglichkeit!)

    Jeder kann nur für sich selbst einen Antrag stellen. Wer für jemand anderen einen Antrag stellt, muss eine schriftliche Vollmacht, eine Generalvollmacht (von einem Notar beglaubigt) oder einen Betreuungsausweis (vom Amtsgericht ausgestellt) vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich. Bitte beide Ausweise nicht vergessen. 

    Alle Wahlbriefe müssen bis zum 09. Juni.2024, 18 Uhr

    • beim Wahlamt der Stadt Aschaffenburg oder
    • im Briefkasten am Rathaus, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg

    eingegangen sein.

     

    Wie funktioniert die Briefwahl? Schauen Sie einfach rein!!

Adressen, Rechtsgrundlagen und Fristen