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Reisegewerbe

Fahrender Händler

Quelle: © ro18ger / www.pixelio.de

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft,
  • Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • Unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Eine Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Voraussetzungen

Zuverlässigkeit (Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung)

Fristen

Dauer des Verfahrens ca. 2 - 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen
  • Antragsformular Reisegewerbekarte
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Passfoto
  • Führungszeugnis für Behörden
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Aufenthaltsgenehmigung (ggf.)
  • Handelsregisternummer
  • Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für Minderjährige
Kosten

In der Regel werden für die Erteilung der Reisegewerbekarte Gebühren in Höhe von 140 Euro erhoben.

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier
  • Stadt Aschaffenburg
    Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
    Erlaubnispflichtige Gewerbe
    Horst Grimm
    Zimmer 159
    Dalbergstr. 15
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    06021 330 - 1310
    Telefax:
    06021 330 - 624
    Email: