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Bodendenkmäler

Bodendenkmäler ermöglichen Aussagen zu Kulturstufen der Vergangenheit. Durch Bodenfunde kann z.B. die Entwicklung und Anwendung von handwerklichen Arbeitsweisen der Vor- und frühgeschichtlichen Zeit beleuchtet und der Formenwandel von Kleidung, Bewaffnung oder Gerätschaften ehemaliger Kulturen aufgezeigt werden.

Bei archäologischen Ausgrabungen werden die Fundobjekte aufs genaueste erfasst und untersucht. Durch die Eintragung von Fundorten in Kartensystemen werden unter anderem Handelsströme und Verkehrswege alter Zeiten sichtbar.

Die Stadt Aschaffenburg kann auf eine lange Tradition archäologischer Aktivitäten zurückblicken. Die Stadtkerngrabung Theaterplatz (1996-1997) war das bisher größte archäologische Unternehmen, sie erbrachte unter anderem auch den bisher ältesten Fund Aschaffenburgs: einen Faustkeil des Neandertalers.

Zu beachten:

Um einer Zerstörung, ohne vorherige wissenschaftlicher Untersuchung, vorzubeugen, legt das Denkmalschutzgesetz in Art. 7 fest, dass jeder der nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, auf dem Bodendenkmäler bekannt sind, oder Bodendenkmäler vermutet werden können, die Erlaubnis bei der Denkmalschutzbehörde einholen muss.

Die Flächen auf denen Bodendenkmäler bekannt sind können unter www.denkmal.bayern.de eingesehen werden.

Ferner ist nach Art. 8 Denkmalschutzgesetz jeder der Bodendenkmäler auffindet dazu verpflichtet, dies unverzüglich der Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege zu melden.