Wie das Bayerische Denkmalschutzgesetz unterscheidet
Baudenkmäler
Das sind unter Schutz stehende bauliche Anlagen aller Art wie Häuser, Brunnen, Bildstöcke, Industrieanlagen etc., einschließlich ihrer historischen Ausstattungsstücke. Auch historische Garten- und Parkanlagen können Baudenkmäler sein.
Ensembles
Das sind unter Schutz stehende Gruppen von Bauwerken die zusammen ein historisches Orts- Platz- oder Straßenbild darstellen.
Bodendenkmäler
Das sind unter Schutz stehende bewegliche oder unbewegliche Überreste menschlicher Besiedelung, vor allem aus Vor- und Frühgeschichtlicher Zeit, die sich im Boden befinden, wie Reste von Bauwerken und Gräbern oder Werkzeugen und Gefäßen.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege trifft die Denkmalfeststellung und trägt die Denkmale „nachrichtlich“ in eine Denkmalliste ein. Die Denkmalschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg im Bauordnungsamt ist für den Vollzug des Denkmalschutzgesetztes zuständig und Ansprechpartner bei allen Fragen zum Denkmalschutz in Aschaffenburg.