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Kirchenaustritt

Wer aus der Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft austreten will, kann das vor dem Standesamt oder Notar erklären. Eine mündliche Austrittserklärung können Sie im Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes abgeben.

 

 

Termine:

Die Vorsprache im Standesamt Aschaffenburg ist nur mit Termin möglich. Sie können einen Termin für den Kirchenaustritt telefonisch vereinbaren oder online buchen. Bitte vereinbaren Sie nur dann einen Termin, wenn Sie auch im Stadtgebiet Aschaffenburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, da wir Ihnen ansonsten nicht weiterhelfen dürfen.

Sie werden im Wartebereich des Standesamtes im 1. Stock abgeholt. 

Benötigte Unterlagen:

Für die mündliche Austrittserklärung im Standesamt benötigen Sie einen gültigen Lichtbildausweis.

 

Gebühren:

Für die Aufnahme einer Austrittserklärung und die Ausstellung der Austrittsbescheinigung betragen die Gebühren 35 € je Person.

 

Weitere Hinweise:

Eine schriftliche Erklärung durch einen Brief oder E-Mail an das Standesamt entspricht nicht der vorgeschriebenen Form und kann daher nicht rechtswirksam entgegengenommen werden.

Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss ein Notar Ihre Unterschrift beglaubigen. Die vom Notar ausgestellte Urkunde müssen Sie oder der Notar anschließend an das zuständige Standesamt weiterleiten.

 

Wird die Austrittserklärung durch einen rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter abgegeben, so benötigt der Vertreter eine schriftliche Vollmacht. Die Unterschrift des Vollmachtgebers bedarf ebenfalls der notariellen Beglaubigung.

 

Ein Betreuender kann den Kirchenaustritt für die betreute Person nicht erklären.

 

Für Kinder unter 12 Jahren geben die sorgeberechtigten Eltern beziehungsweise der gesetzliche Vertreter die Austrittserklärung ab. Hierfür müssen Sie bitte den Nachweis über das Sorgerecht mitbringen. Kinder ab 12 Jahren müssen den Kirchenaustritt zusammen mit den sorgeberechtigten Eltern/ dem gesetzlichen Vertreter erklären. Kinder ab 14 Jahren können den Austritt alleine, ohne gesetzlichen Vertreter, erklären.

 

Wenn mehrere Familienangehörige gleichzeitig aus der Kirche austreten wollen, buchen Sie bitte den Termin für mehrere Personen. Maximal 5 sind möglich.

 

Bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit, falls Sie nicht oder nur wenig deutsch sprechen – buchen Sie in diesem Fall einen Termin für 2 Personen.

 

Wirksamkeit:

Der Kirchenaustritt wird wirksam, sobald die formell und inhaltlich korrekte Austrittserklärung dem zuständigen Standesamt zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.

 

Nichtselbstständig Beschäftigte: Durch das elektronische Abrufverfahren der Lohnsteuerabzugsmerkmale (sogenannte ELStAM-Verfahren) erhält Ihr Arbeitgeber automatisch die Änderung Ihrer Kirchensteuermerkmale. Bei diesem Vorgang kann es zu Verzögerungen kommen. Das bedeutet, dass die Änderung erst in der nächsten oder übernächsten Gehaltsabrechnung rückwirkend berücksichtigt wird.

 

Selbstständige: Bitte teilen Sie den Austritt aus der Kirche Ihrem Steuerberater mit, beziehungsweise fügen Sie Ihrer nächsten Steuererklärung die Abschrift der Kirchenaustrittserklärung bei.