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Netzplanung in Aschaffenburg

Die Städte und Gemeinden haben nur geringen Einfluss auf die Wahl der Standorte. In einer freiwilligen Vereinbarung haben sich die Mobilfunkbetreiber im Jahr 2001 verpflichtet, die Kommunen vor dem Aufbau neuer Anlagen über ihre Netzplanung zu informieren. Diese haben dann die Möglichkeit, Alternativen vorzuschlagen. Der Netzbetreiber muss prüfen, ob sich der Standortvorschlag technisch eignet. Auf der Basis der geltenden Rechtslage haben die Städte und Gemeinden jedoch kein Mitspracherecht bei der Standortwahl und sind bei der Findung von Alternativstandorten auf die Mitarbeit der Netzbetreiber angewiesen. Die Stadt Aschaffenburg versucht im Rahmen dieser Möglichkeiten bei geplanten, sensiblen Standorten Alternativstandorte zu finden und den Netzbetreiber zur Standortverlegung zu bewegen. Die Auswahl möglicher Alternativstandorte erfolgt hierbei mit dem Ziel der Immissionsminimierung.

Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Aschaffenburg hat im Jahr 2008 mit der Gründung des Arbeitskreises Mobilfunk in Aschaffenburg ein Gremium gebildet, welches den Ausbau der Mobilfunknetze im gesamten Stadtgebiet begleitet. Im Frühjahr 2010 wurde dieser Arbeitskreis um den zusätzlichen Runden Tisch Mobilfunk erweitert (siehe 1. Link unten).

Unter Vorsorgeaspekten werden städtische Liegenschaften mit umgebender sensibler Bebauung (z.B. Wohnungen oder Kindergärten) den Netzbetreibern nur angeboten, wenn sie aus Umwelt- und Vorsorgegesichtspunkten günstiger sind. Über die Vermietung einer städtischen Liegenschaft wird im Umwelt- und Verwaltungssenat auf der Grundlage von Prognoseberechnungen entschieden.

Zusätzlich werden die Besitzer von Grundstücken in der Nähe von Schulen, Kindergärten und in Wohngebieten gebeten, keine Mobilfunkanlagen auf ihrem Eigentum ohne vorherige Absprache mit der Stadt Aschaffenburg zu installieren.

 

Übersichtsplan "Sensible Einrichtungen, historische Grünanlagen"

Seit dem Frühjahr 2001 hat die Stadt Aschaffenburg (Stadtplanungsamt, Umweltamt, Bauordnungssamt) in Gesprächen mit den Mobilfunkbetreibern darauf hingewirkt, dass die einzelnen Mobilfunkbetreiber frühzeitig die Stadt Aschaffenburg über die Netzplanung und neue geplante Sendestandorte informieren.

Dies ist umso wichtiger, weil die gesetzlichen Regelungen des Bau- und Planungsrecht der Stadt Aschaffenburg keinen Handlungsspielraum geben auf die Netzplanung und die Sendestandorte der Mobilfunkbetreiber Einfluss zu nehmen.

Deshalb ist es Wille der Stadt Aschaffenburg die Mobilfunkversorgung mit den Mobilfunkbetreibern abzustimmen mit dem Ziel, die Immission auf sensible Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zu minimieren.

Daher sollen aus Sicht der Stadt Aschaffenburg bei der Netzplanung die sensiblen Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen von Mobilfunkanlagen frei gehalten werden.

Die sensiblen Einrichtungen sind auf dem Übersichtsplan in verschiedenen Ausschnitten dargestellt und in der Legende aufgeführt.

  • Kartenausschnitt I : Strietwald - Damm - Oststadt
  • Kartenausschnitt II : Leider - Innenstadt - Oststadt
  • Kartenausschnitt III : Nilkheim - Schweinheim
  • Kartenausschnitt IV : Obernau - Gailbach
  • Legende Sensible Einrichtungen

Download unter "Ergänzende Links"
 

Suchkreise für neue Mobilfunkstandorte in Aschaffenburg

Die Stadt Aschaffenburg hat sich entschlossen, die Suchkreise für neue Mobilfunkstandorte in Aschaffenburg zu veröffentlichen, um die Transparenz der Standortsuche zu erhöhen.
Die aktuellen Suchkreise finden Sie im Link "aktuelle Suchkreise"