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Schornsteinfegerrecht
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz regelt unter anderem die Pflichten der Hauseigentümer und die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Die Aufgaben des Kaminkehrers reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über regelmäßige Kehrungen und Überprüfungen bis hin zur regelmäßigen Messung der immissionsschutzrechtlichen Abgaswerte. Seit 1. Januar 2013 besteht für alle Hauseigentümer die Möglichkeit, einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen. Für die durch die Schornsteinfeger wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten bleibt jedoch der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig. Die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit, die Bauabnahmen neuer Abgasanlagen und Schornsteine, die Feuerstättenschau und die Erstellung der Feuerstättenbescheide sind hoheitliche Aufgaben. Nicht hoheitliche Schornsteinfegertätigkeiten können an jeden qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb vergeben werden. In diesem Fall sind die Hauseigentümer aber dafür verantwortlich, dass alle Schornsteinfegerarbeiten in ihrem Gebäude pünktlich und nachvollziehbar erledigt werden. Hauseigentümer müssen dann auch dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die frist- und ordnungsgemäße Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten mit dem vorgeschriebenen Formblatt nachweisen. Versäumnisse könnten zu weiteren Kosten und ggfs. zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen führen und den Versicherungsschutz gefährden.
Die Kehr- und Überprüfungsordnung enthält bundesweit geltende Kehr- und Überprüfungsintervalle für Anlagen, an denen Schornsteinfegerarbeiten zu verrichten sind sowie die anfallenden Gebühren für diese Arbeiten, die vom Eigentümer zu tragen sind.
Kehrbezirkseinteilung der Aschaffenburger Kehrbezirke
Eine Übersicht über alle zu den jeweiligen Kehrbezirken gehörenden Straßen erhalten Sie über „Weiterführende Links“ rechts oben.
Kehrbezirk 1:
Manfred Saur, Grubenhohle 1 b, 63864 Glattbach, Handy: 0151 61246680, E-Mail manfred.saur@web.de
Kehrbezirk 2:
Michael Klein, Enzlinger Berg 3, 63864 Glattbach, Telefon: 06021 / 438 97 00, Fax: 06021 / 438 97 01, Handy: 0171 / 786 80 42
Kehrbezirk 3:
Rüdiger Vath, 63743 Aschaffenburg-Schweinheim, Mobil 0160 - 56 06 868, Telefon 06021 - 44 86368, E-Mail: info@kaminkehrer-vath.de
Kehrbezirk 4:
Klaus Bogensperger, Hauptstraße 130, 63864 Glattbach, Telefon: 06021 / 40 11 20, Fax: 06021 / 920 269, Handy: 0160 / 72 79 267
Kehrbezirk 5:
Frank Giron, Andreastraße 21, 63829 Krombach, Telefon: 06024 / 63 14 70, Fax: 06024 / 63 14 71, Handy: 0171 / 19 04 007
Kehrbezirk 6:
Benjamin Schreck, Buchrain 1 a, 63872 Heimbuchenthal, Telefon: 06092 / 821252, Fax: 06092 / 821253, Handy: 0160 / 8511343, E-Mail: benjamin.schreck@t-online.de
Kehrbezirk 7:
Bis zur Neuvergabe, erfolgt die Übernahme des Kehrbezirks durch andere Bezirkskehrmeister. Unter "Weitere Informationen" finden Sie eine Übersicht über die Aufteilung.
Kehrbezirk 8:
Wolfgang Hock, Hauptstraße 77, 63768 Hösbach, Telefon: 06021 / 57 292, Fax: 06021 / 44 38 614, Handy: 0177 / 5998822
Kehrbezirk Land und ehem. 9:
Udo Rüttiger, Hasenhägweg 49, 63741 Aschaffenburg, Telefon: 06021 / 58 22 18, Fax: 06021 / 58 22 19, Handy: 0160 / 7 42 98 69, E-Mail: udo.ruettiger@t-online.de
Obermeister Benjamin Schreck
Telefon: 06092 821252, Handy: 0160 8511343
Weitere Informationen
Adresse
Ordnungswesen öffentliche Sicherheit und Ordnung
Erlaubnispflichtige Großveranstaltungen, Tierschutz, Sonn- und Feiertagsrecht, Schornsteinfegerrecht, Infektionsschutz
Sachgebietsleitung
Zimmer 206
Wermbachstr. 30
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- 06021 330 - 1725
- Telefax:
- 06021 330 - 624
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