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Tierschutz & Veterinärwesen

Das Tierschutzrecht wird geleitet von dem Grundsatz, dass Tiere Mitgeschöpfe des Menschen sind, deren Leben und Wohlbefinden geschützt werden muss. Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der Tiere und hat kein Recht, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es zu töten. Durch das Tierschutzgesetz (TierSchG) sind alle Möglichkeiten zur Umsetzung eines effektiven wirkungsvollen Tierschutzes gegeben.

 

Sachkundeprüfungen und Sachkundebescheinigungen im Tierschutzrecht

Sachkundeprüfungen, Sachkundebescheinigungen und Befähigungsnachweise stellen sicher, dass die Anforderungen des Tierschutzrechts bei Tierhaltungen, Schlachtungen und Tiertransporten eingehalten werden.

Für den Tiertransport in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit ist ein Befähigungsnachweis und für das berufsmäßige Schlachten von Tieren ist eine Sachkundebescheinigung erforderlich, die nach einer bestandenen Prüfung erteilt werden.

Kontrolle von Tierhaltungen

Zur Abstellung tierschutzwidriger Zustände sind die Behörden befugt, die notwendigen Anordnungen zu treffen. Die Palette reicht von der mündlichen Anordnung bis zur Wegnahme der Tiere und das Einleiten von Bußgeldverfahren.

Kontrolle von Tierschlachtungen

Tierschutz umfasst auch die Kontrolle der Schlachtbetriebe und deren zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnisse. An den Schlachtungen nimmt die Behörde (Fachassistenz und Tierarzt) teil und nimmt entsprechende Proben. Weiterhin werden alle Betriebe, die mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Fleisch, einschl. Geflügel, Fisch, Milch und Eier) umgehen, regelmäßig vor Ort kontrolliert.

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