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Tierschutz & Veterinärwesen

Quelle: © Susanne Schmich / www.pixelio.de
Tierschutz & Veterinärwesen
Das Tierschutzrecht wird geleitet von dem Grundsatz, dass Tiere Mitgeschöpfe des Menschen sind, deren Leben und Wohlbefinden geschützt werden muss. Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der Tiere und hat kein Recht, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es zu töten. Durch das Tierschutzgesetz (TierSchG) sind alle Möglichkeiten zur Umsetzung eines effektiven wirkungsvollen Tierschutzes gegeben.
Sachkundeprüfungen und Sachkundebescheinigungen im Tierschutzrecht
Sachkundeprüfungen, Sachkundebescheinigungen und Befähigungsnachweise stellen sicher, dass die Anforderungen des Tierschutzrechts bei Tierhaltungen, Schlachtungen und Tiertransporten eingehalten werden.
Für den Tiertransport in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit ist ein Befähigungsnachweis und für das berufsmäßige Schlachten von Tieren ist eine Sachkundebescheinigung erforderlich, die nach einer bestandenen Prüfung erteilt werden.
Kontrolle von Tierhaltungen
Zur Abstellung tierschutzwidriger Zustände sind die Behörden befugt, die notwendigen Anordnungen zu treffen. Die Palette reicht von der mündlichen Anordnung bis zur Wegnahme der Tiere und das Einleiten von Bußgeldverfahren.
Ergänzende Links
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
Sachgebietsleitung
Dirk Stuhlmann
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63739 Aschaffenburg- Telefon:
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