Inhalt
Meldepflicht für Lebensmittelunternehmer
• bei Neuanmeldung eines Lebensmittelunternehmens
• bei Abmeldung eines Lebensmittelunternehmens
• bei wesentlichen Änderungen, wie z. B. Änderung der Person des Betreibers, der Adresse des Betriebes oder der Betriebsart
Hinweis: Die Meldung sollte innerhalb eines Monats nach Eintritt der Änderung erfolgen.